Gutachten für Privatpersonen

Wir übernehmen für Sie die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken gewerblicher und wohnungswirtschaftlicher Nutzung. Die Bewertung erfolgt nach den normierten Verfahren entsprechend der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die ImmoWertV stellt die gesetzlichen Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken dar.

 Ein Grundstück kann mit verschiedenen Rechten und Belastungen in Abteilung II des Grundbuches belastet sein. Die Werte von Rechten und Belastungen können eine erhebliche Auswirkung auf den Grundstückswert haben. Wir ermitteln für Sie den Wert von Rechten und Lasten (z.B. Erbbaurechte, Wegerechte, Baulasten, Wohnungsrechte, Nießbrauch etc.), die auf Ihrem Grundstück liegen.

Haben Sie eine bewertungsrelevante Besonderheit wie z.B. Lage des Objektes in einem Sanierungsgebiet oder benötigen Sie eine umfangreiche Bewertung einer Konversionsfläche oder Portfolios? Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten ein individuelles Lösungskonzept für Sie.

Mithilfe unserer Marktkenntnis und auf Grundlage eines Verkehrswertgutachten können Sie bei einem An- oder Verkauf einer Immobilie qualifizierte Entscheidungen treffen. Die verschiedenen Immobilienarten setzen unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Immobilienbewertung voraus.

Spezialimmobilien – Nur ein besonders erfahrener Gutachter kennt sich mit der Bewertung von Spezialimmobilien aus und kann diese fach- und sachgerecht vornehmen. Durch unseren 30-jährigen Erfahrungsschatz und einem umfangreichen Netzwerk u.a. durch unsere Partnerschaftsgesellschaft HWS-WERT können individuelle Merkmale in der Wertermittlung berücksichtigt und angemessen angesetzt werden.

Kaufpreisberatung – Sie benötigen kein abschließendes Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB, sondern möchten eine kurze gutachterliche Stellungnahme? Wir beraten Sie gerne individuell zu unseren Kurzgutachten und Kaufpreiseinschätzungen.

Wohnflächenberechnung – Im Rahmen der Wertermittlung ist die Wohnfläche für eine Vermietung, Verkauf oder Sanierung eines Objektes die Bemessungsgrundlage. Für die Ermittlung und die Berechnung der Wohnfläche werden unterschiedliche Verfahren, u.a. Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und Wohnflächenberechnung nach DIN 277 sowie der Richtlinie zu Mietflächen für Wohnraum von der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif), eingesetzt. Diese Richtlinie ergänzt die gif-Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für gewerblichen Raum und erleichtert in gemischt genutzten Objekten die Vergleichbarkeit der Mietflächen.

Wir kennen uns mit den Berechnungsvorschriften aus und wissen, welche Fläche wie gewertet wird. Der Nachweis der korrekten Wohnfläche mittels eines Gutachtens ist vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Miet- und Kaufpreise immer wichtiger und hat vor Gericht Bestand.

Partnerschaftsgesellschaft – Über unser Partnernetzwerk HWS-WERT können wir Ihnen die Wertermittlung zur Beleihung von Immobilien sowie Gutachten über Mietwerte anbieten.