Gutachten für Gerichte
Erbschaft – Die Erbschaft einer Immobilie stellt Sie vor besondere Herausforderung, unabhängig vom Verlust eines Menschen, wird nicht nur der Steuerbescheid auf Sie zukommen, auch mögliche Miterben möchten ausgezahlt werden. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden und Klarheit über den Verkehrswert des Objektes zu erhalten lohnt sich ein neutrales und unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen..
Ziviles Verfahren – Eine Zivilstreit unter Privatpersonen oder eine Scheidung ist unschön genug, dennoch hilft manchmal nur ein gerichtsfestes Gutachten eines Sachverständigen über den Wert der Immobilie weiter. Aufgrund unserer Qualifikation sind wir an verschiedenen Amtsgerichten gelistete Gutachter und können für Sie rechtssichere Gutachten erstellen.
Zwangsversteigerungen – Im Zusammenhang mit einer Insolvenz sind oftmals auch Grundbesitz und Immobilie betroffen. Diese werden vom Zwangsverwalter zur Versteigerung auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens angeboten. Wir ermitteln den Wert gem. den Anforderungen, die sich aus der Zwangsversteigerung ergeben (u.a. Ausweisung des unbelasteten Verkehrswertes).