Wirtschaftliche Zumutbarkeit bei der Erhaltung von Denkmalschutzobjekten
Denkmalschutzobjekte können ehrwürdig, repräsentativ aufgearbeitet oder sich schlichtweg in einem desaströsen Zustand befinden. Sie sind Eigentümer einer Denkmalschutzimmobilie oder denken über den Erwerb einer nach?
Eigentümer – Eigentümer einer Denkmalschutzimmobilie, die sich in einem desolaten Zustand befindet hegen oftmals den Wunsch das Objekt abzureisen und eine neue Immobilie auf gleichem Grundstück zu errichten. Denkmalbehörden sind jedoch grundsätzlich darauf bedacht, geschützte Immobilien zu erhalten und werden keine Genehmigungen erteilen.
Eine Argumentation für den Abbruch ist nur möglich, wenn mittels eines Gutachtens eindeutig dargelegt wird, dass eine Revitalisierung dieser Immobilie wirtschaftlich nicht zumutbar ist und infolge dessen nicht stattfinden wird.
Wir untersuchen die Erhaltenswürdigkeit der Immobilie hinsichtlich ihrer Bausubstanz und erstellen eine Bauzustandsanalyse. Möglichkeiten zur zeitgemäßen Nutzung werden analysiert und die Kosten für eine Revitalisierung denen eines Neubaus gegenübergestellt.
Erwerber –Das Einkommensteuergesetz gewährt Erwerbern einer Denkmalschutzimmobilie steuerliche Vorteile, die sog. „Denkmal-AfA“, egal ob die denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage gekauft oder zur Eigennutzung erwirbt wird. Befindet sich das Objekt jedoch in einem stark verfallenen Zustand können die Kosten für eine Sanierung schnell die finanziellen Möglichkeiten überschreiten.
Um das Kostenrisiko vor dem Kauf abzuschätzen erstellen wir Ihnen ein Gutachten über die wirtschaftliche Zumutbarkeit zur Erhaltung der Immobilie. Im Rahmen dessen wird die Erhaltenswürdigkeit der Immobilie hinsichtlich ihrer Bausubstanz untersucht und eine Bauzustandsanalyse erstellt.