Kostenanalyse zur Mängelbeseitigung
Bei auftretenden Baumängeln können sich Bauherren auf ihr Leistungsverweigerungsrecht berufen, d.h. sie dürfen einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung verweigern. Als Laie ist es schwer einen Baumangel zu definieren, die angemessene Höhe festzulegen und das Ganze fachgerecht zu begründen.
Wir helfen Ihnen dabei, entweder eine vorhandene Kostenanalyse als Zweitmeinung zu überprüfen, Rechnungen zu überprüfen, oder den Baumangel dokumentarisch festzuhalten, und eine Kostenanalyse zur Beseitigung der Mangelursache, sowie zur Sanierung des Mangels zu erstellen.
Im Rahmen dessen ist es möglich Ihnen ein individuelles Sanierungskonzept zur Mängelbeseitigung zu erarbeiten.